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barrierefrei.rlp.de

Wettbewerb

Universelles Design: Gut zu gebrauchen

Einen Wettbewerb zur generationenübergreifenden Gestaltung von Produkten startet die Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen. Schirmherr des Wettbewerbs ist Ministerpräsident Kurt Beck. Ausgelobt wird der Wettbewerb "Universelles  Design: Gut zu gebrauchen" vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie. Die Preisgelder im Gesamtwert von 5.000 Euro stellt der Sparkassenverband zur Verfügung. Teilnehmen können Schülerinnen und Schüler der Berufsbildenden Schule und Studierende an den Hochschulen in Rheinland-Pfalz

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Landesberatungsstelle

Barrierefreies Rheinland-Pfalz

Die Umsetzung der Barrierefreiheit ist zentrales Anliegen des Landesgesetzes zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen (LGGBehM). Rechtzeitig zu Beginn des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen 2003 hat Rheinland-Pfalz damit als erstes Bundesland ein eigenes Landesgesetz in Folge des Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes von 2002 verabschiedet.
Damit konnten wir ein wichtiges Zeichen für die Verwirklichung von Bürgerrechten für behinderte Menschen geben. Informationen bietet die Broschüre "Barrierfreies Rheinland-Pfalz".


Was ist Barrierefreiheit?

Barrierefreiheit wird im rheinland-pfälzischem Landesgesetz sehr umfassend definiert. Hier heißt es:
„Barrierefrei sind

  • bauliche und sonstige Anlagen,
  • Verkehrsmittel,
  • technische Gebrauchsgegenstände,
  • Systeme der Informationsverarbeitung,
  • akustische und visuelle Informationsquellen und
  • Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche,

wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.“


Damit wird deutlich, dass Barrierefreiheit weitaus mehr als eine Rampe für einen Rollstuhl ist. Barrierefreiheit wird uns allen zugute kommen. Sei es,

  • wenn wir mit einem Kinderwagen unterwegs sind, und die Berollbarkeit von Gebäuden zu schätzen wissen,
  • wenn wir mit schweren Gepäck unterwegs sind, und den bequemen Einstieg in Busse und Bahnen mit Niederflurtechnik und Einstiegshilfen nutzen können,
  • oder wenn wir älter werden und die Knöpfe auf der Fernbedienung groß genug sind, um sie auch mit etwas zittrigen Händen gut gebrauchen zu können.


Handreichung rechtliche Grundlagen zur Barrierefreiheit
Regelungen zur Barrierefreiheit gibt es mittlerweile in vielen Gesetzen und Verordnungen. Einen Überblick zu diesen Regelungen gibt es jetzt in einer Handreichung des Sozialministeriums. Die Handreichung finden Sie anbei zum Herunterladen (pdf-Dokument, 256 kb).
 

Berichte der Landesregierung

Die Umsetzung der Barrierefreiheit entspricht einer vorausschauenden und nachhaltigen Gestaltung unserer Lebensumwelt. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat eine Vielzahl von Aktivitäten unternommen, um das Ziel der Barrierefreiheit umzusetzen. Dies wurde

  • 2004 im ersten Bericht,
  • 2006 und im zweiten Bericht  (3,0 kb),
  • 2008 im dritten Bericht  zur Umsetzung des LGGBeHM
  • und 2010 im vierten Bericht zur Umsetzung des LGGBeHM

zusammengefasst. 
 

Landesbeauftragter und Landesbeirat

Eine zentrale Bedeutung bei der Umsetzung des Landesgesetzes hat der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen, Ottmar Miles-Paul, der in seiner Arbeit vom Landesbeirat zur Teilhabe behinderter Menschen unterstützt wird.
 

Übersicht barrierfrei.rlp.de

Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen und Ansprechpartnerinnen und -partner zu den Themenbereichen Barrierefreies Planen und Bauen, Barrierefreie Mobilität, Barrierefreie Kommunikation und Barrierefreies Internet, Barrierefreie Verwaltung, Barrierefreier Tourismus und Zielvereinbarungen.