Barrierefreiheit wird im rheinland-pfälzischem Landesgesetz sehr umfassend definiert. Hier heißt es:
„Barrierefrei sind
- bauliche und sonstige Anlagen,
- Verkehrsmittel,
- technische Gebrauchsgegenstände,
- Systeme der Informationsverarbeitung,
- akustische und visuelle Informationsquellen und
- Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche,
wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.“
Damit wird deutlich, dass Barrierefreiheit weitaus mehr als eine Rampe für einen Rollstuhl ist. Barrierefreiheit wird uns allen zugute kommen. Sei es,
- wenn wir mit einem Kinderwagen unterwegs sind, und die Berollbarkeit von Gebäuden zu schätzen wissen,
- wenn wir mit schweren Gepäck unterwegs sind, und den bequemen Einstieg in Busse und Bahnen mit Niederflurtechnik und Einstiegshilfen nutzen können,
- oder wenn wir älter werden und die Knöpfe auf der Fernbedienung groß genug sind, um sie auch mit etwas zittrigen Händen gut gebrauchen zu können.
Berichte der Landesregierung
Die Umsetzung der Barrierefreiheit entspricht einer vorausschauenden und nachhaltigen Gestaltung unserer Lebensumwelt. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat eine Vielzahl von Aktivitäten unternommen, um das Ziel der Barrierefreiheit umzusetzen. Dies wurde
zusammengefasst.
Landesbeauftragter und Landesbeirat
Eine zentrale Bedeutung bei der Umsetzung des Landesgesetzes hat der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen, Ottmar Miles-Paul, der in seiner Arbeit vom Landesbeirat zur Teilhabe behinderter Menschen unterstützt wird.